Jürgen Traut Rechtsanwalt Leverkusen
Rechtsanwalt Jürgen Traut, geboren am 10.September 1954 in Köln, absolvierte sein Jurastudium an der Universität zu Köln.
Während der Referendarzeit war Herr Traut sowohl als Assistent an der Universität zu Köln, wie auch in einer renommierten Kölner Großkanzlei tätig. Zusätzlich erfolgte während der Referendarzeit noch eine mehrmonatige Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei in Kalifornien, U.S.A.
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens setzte er zunächst kurze Zeit seine Tätigkeit in der Kölner Kanzlei fort und wechselte sodann im Jahre 1984 nach Leverkusen. Er übernahm dort die Kanzlei Dres. Siegel, Wuppermann & Spechtmeier und führte diese unter seinem Namen fort.
Herr Traut verfügt über englische und französische Sprachkenntnisse.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Herr Rechtsanwalt Traut ist insbesondere im Wohnungsmietrecht, wie jedoch auch in Gewerbemietangelegenheiten (Ladenlokale, Büroräume) tätig. Der Hauptschwerpunkt liegt jedoch im Wohnungsmietrecht.
Herr Rechtsanwalt Traut hat langjährige und große Erfahrungen im Straßenverkehrsrecht.
Hierbei hervorzuheben ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen gegenüber Versicherungen, sowohl hinsichtlich des materiellen Schadens (Fahrzeugschadens), wie auch Schmerzensgeldansprüche, sowie Ansprüche auf Schadensersatz bei verletzungsbedingtem Ausfall einer Hausfrau.
Weiterhin umfasst der Bereich "Verkehrsrecht" die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bis zu Führerschein-Angelegenheiten, wobei wir insoweit bei der Wiedererlangung des Führerscheins zusammenarbeiten mit einem Verkehrspsychologen, der die Mandanten auf die schwierigen Aufgaben innerhalb der häufig durch die Behörden angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchung vorbereitet.
Herr Traut ist seit Anbeginn einer Anwaltstätigkeit Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Herr Rechtsanwalt Traut befasst sich mit Individual-Arbeitsrecht, hier insbesondere mit Fragen des Kündigungsschutzes, die häufig Anlass für eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht sind. Auch hier ist Herr Rechtsanwalt Traut bundesweit tätig.
Unabhängig von der gerichtlichen Tätigkeit wird jedoch auch häufig der Schwerpunkt darauf zu legen sein, dass man bereits im Vorfeld zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Beendigungsvereinbarung mit Abfindungsvergleich anstrebt.